Über die gemeinsame interne Meldestelle können Sie schnell und einfach Bedenken über Fehlverhalten melden, das Ihr jeweiliges Unternehmen oder das Wohlergehen von Mitarbeitern und dritten Personen betrifft. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Meldestelle nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden darf. Die Meldung wissentlich falscher Informationen ist gesetzlich untersagt. Wir möchten Sie dazu ermutigen, Ihren Namen und Kontaktmöglichkeiten in Ihrer Meldung anzugeben. Nur auf diese Weise können wir Ihnen im Nachgang eine Eingangsbestätigung zukommen lassen oder Sie darüber benachrichtigen, welche Folgemaßnahmen in dem von Ihnen gemeldeten Fall ergriffen worden sind. Ihre personenbezogenen Daten werden von der gemeinsamen internen Meldestelle verarbeitet.