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Pausen und Raucherpausen bei STERMAN

Liebes Team,

im Rahmen der auch in diesem Jahr im Detail wieder neugefassten Arbeitszeitgesetze (ArbZG) insbesondere auch im Rahmen der nun zwingender geregelten Arbeitszeiterfassung möchte ich euch nochmals darauf hinweisen darauf zu achten, eure (außergewöhnlichen) Pausen sowie die Raucherpausen ausnahmslos abzustempeln. Grundsätzlich, wie ihr wisst, sind außergewöhnliche Pausen oder Raucherpausen hier im Hause nicht untersagt. Das heißt: Selbstverständlich darf eine kurze, außergewöhnliche Pause eingelegt oder auch vor bzw. nach dem Mittag eine Raucherpause gemacht werden.

Wichtig ist, dass korrekt ab- bzw. angestempelt wird und die Pause „zu einem sinnhaften Zeitpunkt“ innerhalb der Arbeitszeit gemacht wird.  

Diese Regelung betrifft unter anderem auch eine länger gefasste Kaffeerunde mit Kollegen, in welcher es weniger um die Arbeit als vielmehr um Privates geht.

Solche kurzen, kreativen Unterbrechungen fördern teilweise sogar die Konzentration – sind also förderlich – müssen aber auch korrekt erfasst (und damit korrekt gestempelt) werden.

Ich danke euch für eine kollegiale Handhabe und euer Verständnis.

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