Liebes Team,
da die Rückfrage heute im Shopfloor kam möchte ich euch hiermit eine kurze Info zur durch den Bund verabschiedeten Energiepreispauschale zukommen lassen.
Zunächst einmal: Ihr müsst hierfür natürlich nichts weiter tun oder beantragen. Die Energiepreispauschale über 300 € wird durch STERMAN automatisch mit dem September-Gehalt ausbezahlt und auf der Gehaltsabrechnung unter „Sonstiger Bezug“ geführt. Die Energiepreispauschale wird gleichermaßen an alle Beschäftigten ausbezahlt, die
- in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis mit den Steuerklassen I bis V stehen oder
- in einem solchen geringfügig beschäftigt sind
Als kleine ergänzende Information für die Mütter und Väter unter euch: Zusätzlich zum Kindergeld bekommt ihr pro Kind einen (energietechnischen) Kinderbonus von einmaligen 100 € ausbezahlt. Diesen erhaltet ihr allerdings (wie das Kindergeld) nicht über den Arbeitgeber.